Das Klimaanpassungsgesetz und messbare Schritte hin zur Schwammstadt
Lt. § 3 (1) des Klimaanpassungesetzes legt die Bundesregierung für den Zuständigkeitsbereich des Bundes „bis zum Ablauf des 30. September 2025 eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vor“. Lt. § (2) sind in […]