Die nächsten Schwammstadt-Termine:
Erfahrungsaustausch Schwammstadt:
10. März, 16:30 im regioWASSER-Büro im Vauban
Schon am Di. nächster Woche, also am 10. März, treffen wir uns um 16:30 mit einem schwammstadtinteressierten Gärtner mit 20 Jahren Berufspraxis – u.a. im Bereich Stauden und seit zehn Jahren auch in der Baumpflege. Zudem engagiert er sich seit 2018 im Prüfungsausschuss Gartenbau des RP Freiburg. Der Gärtner absolviert jetzt ein Technikerstudium und plant seine Techniker-Arbeit im Themenbereich „Schwammstadt, Flächenentsiegelung im innerstädtischen Raum, Fassaden- und Dachbegrünung, bzw. allgemein zukunftsorientiertes Klimamanagement in der städtischen Grünflächenplanung“. Er ist sehr an unseren Erfahrungen interessiert. Alle, die Lust und kurzfristig Zeit haben, können kommenden Di. gerne dazu kommen. Es gibt Cappuccino und Kuchen. 🙂
Klimastadtteil Zähringen am 10. März, 18 Uhr: Sturzflutgefahr
Gleich nach dem Termin im regioWASSER-Büro geht es um 18 Uhr weiter im Bürgerhaus Zähringen, wo es um eine Visions- und Aktionswerkstatt des Klimaquartiers Zähringen gehen wird. Wir wollen dort die Starkregengefährdung von Zähringen zur Sprache bringen. Wie alle Stadtteile „am Berg“ (u.a. auch Herdern, Kappel und Littenweiler) muss ausweislich der Starkregengefahrenkarte auch Zähringen mit dem Risiko leben, dass sich wahre Sturzfluten in und durch das Zentrum von Zähringen wälzen werden. Wie kann man das Risiko mindern? Unsere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch.
Schwammlandschaften aus der Sicht des Landesfischereiverbandes am 26.03.26 (Do.) ab 19 Uhr – online
Der Landesnaturschutzverband Ba.-Wü. (LNV) lädt alle Interessierten zu einer online-Veranstaltung zum Thema „Wasser in der Landschaft“ ein. Der Vortrag zeigt, warum die Wiederanbindung von Gewässern an ihre Auen und das Grundwasser entscheidend für stabile, artenreiche Ökosysteme ist. Schwammlandschaften, natürlicher Wasserrückhalt und strukturreiche Gewässer fördern Temperaturvielfalt, Rückzugsräume und Resilienz. Referent wird an diesem Abend Christian Haas, der stellvertretende Bezirksvorsitzende Südbaden des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e.V., sein – also am Donnerstag, 26.03.2026 von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr (kostenfrei)
Schwammlandschaft – Artenvielfalt braucht Wasser im System
(Anmeldung über diesen Link erforderlich!)
Podiumsdiskussion der Freiburger Umwelt- und Klimaschutz- sowie Mobilitätsszene am 20. April ab 19 Uhr mit den aussichtsreichsten KandidatInnen für den Job des/der Freiburger Oberbürgermeisters/in im Erwachsenenbildungszentrum in Weingarten.
Zur Vorbereitung dieser Podiumsdiskussion haben sich die interessierten Verbände und Gruppierungen am 23. Febr. 2026 getroffen. Zum Thema Klimaanpassung hat Katja Richter von den Freiblocks Fragenvorschläge formuliert. Zum Thema Schwammstadt hatte ich folgendes Infoblatt für die Runde vorbereitet gehabt:
Unsere „Schwammstadt-Anregungen“ für die OB-KandidatInnen:
Mehr Systematik
auf dem Weg zur Schwammstadt
In Freiburg gibt es bereits einige schöne Beispiele für die Umsetzung der Schwammstadt-Strategie – beispielsweise eine deutliche Vergrößerung von Baumscheiben in einigen Straßen. Aber hinter den bisher ergriffenen Schwammstadt-Maßnahmen können wir keinerlei Systematik erkennen. Für uns stellt sich deshalb die Fragen: Kann man allein mit der Ausschöpfung von „Gelegenheitsfenstern“ den Umbau von Freiburg zur Schwammstadt erfolgreich gestalten? Fakt ist: Die Schere zwischen der Zunahme von Wetterextremen auf der einen Seite und den tatsächlich umgesetzten Schwammstadt-Maßnahmen in Freiburg geht nicht zusammen, sie geht immer weiter auseinander! 🙁
Wir schlagen deshalb vor, dass für die Transformation von Freiburg zur Schwammstadt zwecks Erfolgskontrolle „Meilensteine“ und Zielvorgaben formuliert werden. Dazu haben wir u.a. schon vor drei Jahre nach dem Vorbild der Stadtklima-Initiativen in der Schweiz eine Anregung zur Diskussion gestellt: Die Stadtgesellschaft könnte sich vornehmen, jährlich 0,5 Prozent des öffentlichen Straßen- und Parkplatzraums zu entsiegeln und vorzugsweise mit Bäumen zu bepflanzen.
Die Festlegung von „Meilensteinen“ und Zielvorgaben würde auch den Vorgaben des Klimaanpassungsgesetzesentsprechen. Danach sollen Klimaanpassungsmaßnahmen nicht nur „hinreichend ambitioniert“ sein. Sie müssen auch „messbar“ sein (§ 3 (3)). Für die geforderte Messbarkeit fehlen in Freiburg aber jegliche belastbare Angaben. Wir wissen beispielsweise nicht, wie die Zu- oder Abnahme der versiegelten Flächen in den Stadtteilen und Quartieren ist. Es gibt keine Angaben über die Zu- oder Abnahme des (kühlenden) Kronenvolumens der Bäume in der Stadt. Es werden keine Daten über das Speichervolumen in der Kanalisation veröffentlicht. Unbekannt ist die Menge der Mischwasserentlastungen aus der Kanalisation.
Nicht nur wegen der Erfolgskontrolle, sondern auch wegen der Gewährleistung der im Klimaanpassungsgesetz geforderten Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit, schlagen wir vor, dass diese und weitere Angaben auf der Klimaanpassungs-Homepage der Stadt gebündelt veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert werden.
Also folgende Fragen – u.a. zur Erfolgskontrolle beim Weg zu Schwammstadt:
- Zustimmung zur Formulierung von Meilensteinen?
- Zustimmung zur 0,5-Prozent-Initiative?
- Zustimmung zur Veröffentlichung möglichst aller Schwammstadt- Basisdaten?
- Zustimmung zur Nutzung von Synergien zw. Aus- und Neubau der unter-irdischen Infrastruktur und der Schwammstadt-Maßnahmen?
- Zustimmung zur Ansiedlung der Klimaanpassung als Stabsstelle direkt beim/der OB/in?
Den „Freiblocks“ in Freiburg näher kommen!
Die Freiburger Freiblock-Initiative informierte Ende Jan. 26 über ihre aktuellen und vielfältigen Aktivitäten, um nach dem Vorbild der „Superblocks“ in Barcelona auch grüne und verkehrsberuhigte Karrees in Freiburg zu etablieren – eben die „Freiblocks“. Interessierte können sich über mail@freiblocks.de in den E-Mail-Verteiler aufnehmen lassen.
Unser Schwammstadt-Modell …
… auf dem Adelhauserplatz ist Anfang Febr. mit Primeln bepflanzt worden, die inzwischen gut aufgegangen sind – siehe Foto auf der nächsten Seite. Zudem sind mittlerweile auch die kleinen Osterglocken erblüht. Da könnte es sich wieder mal lohnen, auf dem Adelhauserplatz vorbeizuschauen …

Und jetzt ein Überblick über bemerkenswerte Schwammstadt-Aktivitäten außerhalb von Freiburg
(Die folgenden Meldungen wurden aus den aktuellen Ausgaben unseres BBU-WASSER-RUNDBRIEFS entnommen.)
Graz verlangt für alle neuen
Großbauten eine Grünflächenbilanz
Zum Jahreswechsel 2025/2026 hat Graz seine „Grünflächenfaktor-Verordnung“ verschärft. Die Baufrauen und –herren müssen nicht nur Flachdächer mit mehr als 60 Quadratmeter Fläche begrünen und alle fensterlosen Wände mit Fassadengrün bepflanzen. Sie bekommen mit der neu gefassten Verordnung auch detaillierte Angaben, wie sie eine Grünflächenbilanz zu erstellen haben. In die Berechnung der Bilanz muss nach festgesetzten Regularien beispielsweise die Größe und die Art der angepflanzten Bäume oder die Versickerungsfähigkeit von Böden und Pflasterungen eingegeben werden. Am Ende der Rechengänge steht ein „Grünflächenfaktor“, der bei Neubauten nicht unterschritten werden darf. Das vorgeschriebene Mindestmaß des vorgeschriebenen „Grünflächenfaktors“ richtet sich nach der Art der Bebauung. So beträgt der Faktor beispielsweise beim Geschosswohnungsbau 0,6 und bei Villenvierteln 0,7. Das bedeutet, dass die Vegetationsfläche zur Bauplatzfläche mindestens 60 bzw. 70 Prozent betragen muss. Dabei kommt es bei Bäumen auch auf die „Überschirmungsfläche“ an. Darunter wird die Bodenfläche unterhalb der Baumkrone verstanden. „Sie ergibt sich aus der Projektion des Kronenrandes auf den darunterliegenden Boden“, wird in der Verordnung erklärt. Bepunktet wird ferner die „Naturhaushaltswirksamkeit“ der begrünten Flächen rund um und auf den Gebäuden. Das wird in der Verordnung definiert als „Maß der Auswirkungen einer Fläche auf das Wirkungsgefüge der biotischen und abiotischen Faktoren der Natur (wie Geologie, Klima, Boden, Oberflächenwasser und Bodenwasser, Sickerwasser, Grundwasser, Vegetation udgl.)“. Für Bestandsgebäude gilt eine „Verbesserungsgebot“. Dabei gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Die Grünflächenfaktorverordnung der steiermärkischen Landeshauptstadt kann unter
heruntergeladen werden. Zum Verständnis der Verordnung ist der zugehörige Erläuterungsbericht zur Neufassung der Verordnung hilfreich. Diesen Bericht gibt es unter
Mit der überarbeiteten Grünflächenfaktor-Verordnung will Graz in einen Spitzenplatz unter den Städten mit Schwammstadt-Anspruch in Österreich aufrücken. Dazu hat Graz bereits im Vorfeld der Neufassung der Grünflächenfaktor-Verordnung ein „Planungs- und Leistungsbuch“ mit schwammstadtgerechten Standards für Baum- und Staudenpflanzungen publiziert. In der Publikation wird auf 90 S. u.a. auch genau erläutert wie bepflanzte Versickerungsmulden anzulegen sind und wie man mit Schiebern im Winter verhindern kann, dass streusalzgesättigtes Schmelzwasser in Baumscheiben einfließen kann. Neben den einschlägigen Baumarten werden auch die jeweils geeigneten Blühpflanzen für die unterschiedlichsten Schwammstadt-Strandorte in Text und Bild vorge-stellt. Das Werk richtet sich sowohl an FachplanerInnen als auch an interessierte Laien. Die ganze pdf-Datei gibt es unter
Wer mehr über den Grazer Weg zur Schwammstadt wissen will, kann sich wenden an das dortige
Referat Grünraum und Freiraumplanung
E-Mail: gruenraum-gewaesser@stadt.graz.at
Grazer Grünflächenfaktorverordnung:
Welche Bäume bekommen (k)einen Bonus?
Die Verordnung erhält eine lange Liste von halbwegs klimafitten Bäumen, die in der Berechnung der Grünflächenbilanz berücksichtigt werden können. [Die Liste ist hilfreich für Alle, die auch hierzulande nach geeigneten Baumarten Ausschau halten.] Außerdem wird festgelegt, dass mit der „Neupflanzung von säulen-, kugel- sowie zwergförmigen Sorten aufgrund des geringeren ökologischen Werts kein Baumbonus generiert werden kann“. Ferner gibt es keinen Bonus, wenn die Bäume in unzureichend große Baumscheiben bepflanzt werden. Erhaltenswerte Bestandsbäume werden mit mindestens fünf Quadratmetern in der Flächenbilanzierung berücksichtigt. Zu berücksichtigende Bestandsbäume müssen in ein Meter Höhe einen Stammumfang von mindestens 50 Zentimetern aufweisen. Falls eine geplante Baumaßnahme einen Bestandsbaum in seiner Weiterexistenz gefährden sollte, gibt es keinen Bonus. Begründet wird das im Erläuterungsbericht mit folgender Feststellung:
„Sind z.B. Grabungsarbeiten oder Versiegelungen innerhalb des Kronentraufbereichs eines Bestandsbaumes geplant, so würde dies höchstwahrscheinlich zu einem Wurzelverlust bzw. einer Beeinträchtigung der Wasser- und Nährstoffaufnahme sowie des Gasaustausches führen. Je nach Art des Eingriffs und Schwere der Schädigung kann dies den Ausfall betroffener Bäume zur Folge haben.“
Osnabrück konzipiert
eine Schwammlandschaft
In nordwestlicher Richtung erstreckt sich im Stadtgebiet von Osnabrück ein „Grüner Finger“ ins Umland hinein. Der Grünzug erstreckt sich entlang des Sandbachs und hat schon viele Projektideen er- und überlebt. So sollte in dem Grünzug ein Trainingszentrum für den VfL Osnabrück errichtet werden. Nachdem sich diese Pläne zerschlagen hatten, war geplant, auf einem Teil des 26 ha großen Grünzugs eine Freiflächen-PV-Anlage („kommunaler Solarpark“) aufzubauen. Auch diese Pläne mussten gecancelt werden. Jetzt soll entlang des Sandbachs eine großflächige Schwammlandschaft entwickelt werden. „Entscheidend ist dabei eine Vegetation, die in Trockenperioden Wasser speichern und bei Starkregen Wasser aufnehmen kann“, berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung am 18.12.25 unter
über die Planungen. Der Sandbach selbst soll revitalisiert werden. Für den Mai 2026 ist vorgesehen, die Planungen zu einer der ersten Schwammlandschaften in Deutschland der interessierten Bürgerschaft auf einer Info-Veranstaltung vorzustellen. Die Planungen orientieren sich an einem Forschungsprojekt der Hochschule Osnabrück mit dem Titel „Produktiv. Nachhaltig. Lebendig. Grüne Finger für eine klimaresiliente Stadt“.
Streit um die „Grünen Finger“ in Osnabrück: Erhalten oder zubauen?
Die insgesamt 13 „Grünen Finger „sind Osnabrücks grüne Lebensadern, Naturerbe und Zukunftsversprechen zugleich“ hatte die NOZ die Bedeutung dieser Grünzüge herausgestrichen. Vor 100 Jahren hatte der damalige Stadtbaurat Friedrich Lehmann mit viel Weitsicht die Flächen im Generalbebauungsplan gesichert. Die breiten Grünzüge mit ihren hervorragenden „Freiraumqualitäten“ prägen bis heute das Stadtbild. 2026 wird Osnabrück das Jubiläum der „Grünen Finger“ feiern. Streit in Osnabrück gibt es um die „Grünen Finger“ immer wieder zu der Frage, inwieweit Teile dieser Grünzüge für die Bebauung freigegeben werden sollen. Im Sommer 2025 hat sich ein Aktionsbündnis zusammengefunden, das sich gegen jedwelche Bebauung der Grünzüge zur Wehr setzt. Argumentiert wird u.a., dass die Grünzüge eine hohe Bedeutung als Frischluftschneisen – und damit für das Stadtklima – hätten. Mehr dazu in einem NOZ-Bericht unter:
Zum Aktionsbündnis selbst gelangt man über:
Dort bekommen RUNDBR.-LeserInnen als erstes eine beeindruckende Draufsicht auf die „Grünen Finger“ in Osnabrück präsentiert.
Den ganzen Rheingau zur
Schwammlandschaft umbauen!
Nicht nur auf wenigen Hektar wie in Osnabrück, sondern gleich auf vielen Quadratkilometern will die Hochschule in Geisenheim Schwammlandschaften im Rheingau zwischen Wiesbaden und Rüdesheim etablieren. Die Hochschule Geisenheim hat hierzu einen „Praxisleitfaden naturnaher Wasserrückhalt“ erstellt, der dazu beitragen soll, den Rheingau zu einer Schwammlandschaft umzumodeln. Der Leitfaden differenziert zwischen verschiedenen Landschaftstypen (Forst, Offenland, Weinbau, urbane Regionen usw.). Der Gesamtbericht und die einzelnen Teile können unter
heruntergeladen werden. Empfehlenswert!
Beispielsweise werden für den Weinbau querterrassierte Rebzeilen empfohlen:
„Die Wasserspeicherung in querterrassierten Weinbergen kann bis zu 40 % höher sein als bei Pflanzung in Falllinie, die Erosion und damit auch der Oberflächenabfluss werden bis zu 80 % reduziert.“
„Freiraum gestalten“ –
empfehlenswerte Schwammstadt-Infos
Schaut Euch mal den Newsletter der Zeitschrift „Freiraum gestalten“ an. Der Newsletter offeriert zumeist gesponserte Artikel von Firmen, die mit Schwammstadt-Techniken Geld verdienen. Der Artikel enthalten gleichwohl oft interessante Infos! Beispielsweise ist in der Ausgabe vom 11.11.25 ein größerer Aufsatz der Firma ACO (spezialisiert auf Straßenabläufe aller Art) unter dem Titel „Unter dem Pflaster entsteht die Schwammstadt von morgen“ enthalten. U.a. wird in dem Aufsatz ein Straßenablauf (Gully) mit Revisionsschacht und Rückstauklappe vorgestellt. Mit der Rückstauklappe kann verhindert werden, dass bei überquellender Mischwasserkanalisation Schmutzwasser „rückwärts“ in den Schwammstadt-Körper und seine Rigolen eindringt. Der Aufsatz ist unter
abrufbar. Der Newsletter offeriert ferner die Inhaltsangaben der jeweils aktuellen Print-Ausgaben von „Freiraum gestalten“ nebst den Abstracts. Und hin und wieder werden auch paywallfreie Aufsätze aus der Printausgabe zum Download angeboten. Für Schwammstadt-Interessierte sind die Zeitschrift „Freiraum gestalten“ und deren Newsletter eine sehr nützliche Informationsquelle!
Der Newsletter von „Freiraum Gestalten“ kann unter
abonniert werden.
Schwammstadt-Finanzierung
ins Grundgesetz!
Die immer prekärer werdende Finanzlage der meisten Kommunen lässt auch zunehmend weniger Geld für Entsiegelung, Baumanpflanzungen und andere Maßnahmen der Klimaanpassung übrig. Denn Klimaanpassung ist Kür – und hat gegenüber den Pflichtaufgaben der Kommunen zurückzustehen. Zwar gibt es mehrere Förderprogramme, aus denen Schwammstadt-Maßnahmen bis zu 90 Prozent der Ausgaben erstattet werden können (s. das Kfw-Kommunal-Programm 444). Aber beim Fachkräftemangel auch in den kommunalen Verwaltungen fühlen sich zumindest einige Kommunen schon bei der Antragstellung überfordert. Wichtiger aber ist, dass eine Erstattung der Anfangsinvestitionen wenig bringt, wenn die Kosten für laufende Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen über viele Jahre hinweg an den Kommunen hängen bleiben (siehe Kasten). Deshalb ist über die zeitlich beschränkten Förderprogramme hinaus eine langfristige, verlässliche und kontinuierliche Finanzierung von kommunalen Maßnahmen zur Klimaanpassung erforderlich. Wenn sich aber der Bund dauerhaft an kommunalen Klimaanpassungsmaßnahmen finanziell beteiligen soll, muss das Grundgesetz geändert werden. Warum dieser verfassungsrechtliche Klimmzug erforderlich wäre, wird in der nächsten Notiz erläutert.
Warum „stadteigenes Fassadengrün“ an
Privatgebäuden heute nicht mehr möglich ist
Anlässlich der Erneuerung von Straßen in einem alten Stadtteil von Freiburg hatte das dortige Grünflächenamt vor vielleicht 30 Jahren den HausbesitzerInnen ein fast unwiderstehliches Angebot gemacht: Wir pflanzen Euch einen Blauregen (Glyzinie) vor Euer Haus und übernehmen auf Dauer auch den jährlichen Rückschnitt des Bauregens. Das Angebot ist prächtig angenommen worden. Der Stadtteil hat bis heute das mit Abstand meiste Fassadengrün in ganz Freiburg aufzuweisen. Im Gegensatz zu privat angepflanzten Kletterpflanzen handelt es sich sozusagen um „städtischen Blauregen“, der nicht nur die Gebäude verschönert und einen Beitrag zur Schwammstadt leistet. Weil der Blauregen in städtischer Regie gepflanzt wurde und sich die Stadt zum periodischen Rückschnitt (mittels Hubsteiger) verpflichtet hat, handelt es sich für die GebäudebesitzerInnen um ein „Rundum-Sorglos-Paket“.
Unser Vorschlag an das Grünflächenamt: Legt das damalige Programm erneut in anderen Stadtteilen auf. Die Kosten für die Anpflanzung und die Pflege über die ersten drei Jahre (einschl. der Personalkosten) könnt Ihr Euch aus dem Förderprogramm 444 der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kfw) zu 80 Prozent erstatten lassen. Die sinngemäße Antwort des Grünflächenamtes: Und was ist nach den drei Jahren? Dann lasten alle Kosten für Pflege und Rückschnitt ggf. für Jahrzehnte auf dem städtischen Etat. Angesichts der kommunalen Finanzen wäre das unverantwortlich.
Aus unserer Sicht wäre es denkbar, dass man die HausbesitzerInnen dazu animiert, einen Eigenanteil zu übernehmen. Aber die dann erforderliche Ansprache von hunderten von GebäudebesitzerInnen in einem Stadtteil und die Vereinbarung von langfristig angelegten Verträgen wäre eine äußerst ambitionierte Kommunikationsleistung, für die sich das Grünflächenamt schon personell nicht gewappnet sieht.
Grüne für „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“
U.a. die zuvor genannte Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung wird von der Grünen Bundestagsfraktion in ihrem Antrag „Vor Ort gut leben – Städte und Gemeinden stärken“ (BT-Drs. 21/1320 v. 18.08.25) gefordert. In dem Antrag weisen die Bundestags-Grünen darauf hin, dass sich die Kommunen „in einer historischen Finanzkrise“ befinden würden. Der Fehlbetrag in den Haushalten der Städte und Gemeinden hätte sich
inzwischen auf 25 Mrd. Euro aufsummiert, damit könnten kaum die laufenden Kosten bezahlt, geschweige die benötigten Zukunftsinvestitionen in Höhe von aktuell rund 216 Mrd. Euro angestoßen werden. „Es leiden öffentliche Angebote und es bröckelt die Infrastruktur.“ Würde der Bund die Kommunen finanziell besser ausstatten, könnten die Gemeinden und Städte „auch besser mit klimabedingten Gefahren wie Hitze oder Starkregen umgehen“. Mit dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ könnte man in diese Richtung zwar einiges Wuppen. „Doch inzwischen ist nicht einmal mehr sichergestellt, dass ein Mindestanteil der Mittel überhaupt vor Ort ankommt“, schreiben die Grünen in ihrem Antrag. Den Kommunen sollten deshalb „dauerhaft und zusätzliche Mittel zur Verfügung“ gestellt werden. Zudem sollten diese Zusatzmittel „mit steigenden Ausgaben in den Kommunen anwachsen“. Um die notwendigen Gel-der bereitzustellen, plädieren die Grünen dafür, dass „gemeinsam mit den Ländern eine deutliche Anpassung der Umsatzsteueranteile zugunsten der Kommunen in Betracht“ gezogen werden sollte. Ferner sollte „die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Kommunen gestärkt“ werden. Darüber hinaus sollte zusammen mit den Ländern „eine Gemeinschaftsaufgabe und Daueraufgabe Klimaanpassung“ initiiert werden. [Es ist Usus im Bundestag, dass Anträge von Oppositionsparteien nie angenommen werden, sondern allenfalls in die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Insofern hat der Antrag der Bundestags-Grünen Null-Chance, angenommen zu werden. Aber vielleicht tauchen Versatzstücke aus dem grünen Antrag späterhin in eigenen Anträgen der schwarz-roten GroKo auf …]
Die Grünen im Bundestag:
„500.000 neue Stadtbäume!“
In ihrem Antrag machen die Bundestags-Grünen den Vorschlag, dass die Bundesregierung „eine zentrale Stelle auf Bundesebene, angesiedelt beim Zentrum KlimaAnpassung, zur konkreten Unterstützung bei der Erstellung kommunaler Hitzeaktionspläne“ schaffen solle und dass „bestehende Förderprogramme zur Klimaanpassung verstetigt und aufstockt“ werden sollten, „sodass die Auswirkungen von Hitze und Extremwetterereignissen lokal abgemildert werden können“. Dies solle unter anderem durch „250 zusätzliche Projekte für die Klimaanpassung urbaner und ländlicher Räume und 500.000 neue Stadtbäume“ ermöglicht werden, „die für kühlere Straßen, saubere Luft und mehr Artenvielfalt sorgen“ sollen.
Zudem solle die Bundesregierung „ein Bundesprogramm ‚Gesundheitsfördernde Kommune‘ ins Leben“ rufen, „das Kommunen bei der Umsetzung gesundheitsfördernder Maßnahmen unterstützt – – z. B. durch die Begrünung öffentlicher Räume,
– Bewegungsangebote im Quartier,
– hitzeangepasste Stadtplanung und
– niedrigschwellige Präventionsprojekte in Kitas,
Schulen und Nachbarschaften“.